Ehrentafel für die im Jahr 1945 zu Unrecht zum Tode verurteilten Großröhrsdorfer Jugendlichen

In Großröhrsdorf wurden aufgrund einer Denunziation am 24.09.1945 fünf Jugendliche verhaftet. Sie wurden beschuldigt, einer Untergrundorganisation mit feindlicher Einstellung gegen den Kommunismus anzugehören. Durch qualvolle Verhöre wurden sie zu falschen Aussagen gezwungen und zum Tode verurteilt. Zur Erinnerung an diese fünf Jugendlichen wurde nun im Innenhof der Kulturfabrik eine Ehrentafel angebracht.

Zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft legten auch in diesem Jahr Vertreter des Stadtrates bzw. Gemeinderates und die Bürgermeisterinnen zum Volkstrauertag am 15. November an Kriegsdenkmälern im Rödertal Blumen nieder. Gerade im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse in Frankreich wird erneut schmerzhaft deutlich, wie wichtig es ist, für den Frieden einzutreten, damit Freiheit und Unabhängigkeit gesichert werden können.
In Großröhrsdorf traf man sich erstmals zum gemeinsamen Gedenken an der „Ehrentafel für die im Jahr 1945 zu Unrecht zum Tode verurteilten Großröhrsdorfer Jugendlichen“ im Hof der Kulturfabrik. Angeregt durch eine Diskussion im Stadtrat zum Buch „Erschossen im Morgengrauen. Verhaftet, gefoltert, verurteilt, erschossen.“ von Benno Prieß entschloss man sich, diese Gedenktafel anzufertigen. Mit Hilfe der „Gemeinnützigen Stiftung städtischer Einwohner Großröhrsdorf“ wurde dann diese finanziert und an einem Stein im Innenhof der Kulturfabrik angebracht.
Der Autor dokumentiert in diesem Buch in unserem Lande praktisch unbekannte Schicksale von Kindern/Jugendlichen, die denunziert oder aus Zufall zu Tausenden in die Fänge des Repressionsapparates der damaligen Machthaber geraten waren. So wurden auch in Großröhrsdorf aufgrund einer Denunziation am 24.09.1945 fünf Jugendliche verhaftet. Sie wurden beschuldigt, einer Untergrundorganisation mit feindlicher Einstellung gegen den Kommunismus anzugehören. Durch qualvolle Verhöre wurden sie zu falschen Aussagen gezwungen. Die dadurch entstandenen Protokolle mussten sie auch unterschreiben. Das Militärtribunal der 11. Panzerdivision (NKWD) verurteilte alle fünf Jugendlichen zum Tod durch Erschießen. Letztendlich wurde das Todesurteil bei zwei Jugendlichen vollstreckt. Die weiteren Drei wurden zu 10 Jahren Arbeitslager begnadigt und 1950 aus der Haft in Hoheneck und Luckau bzw. 1954 aus der Haft in Torgau entlassen. Die gesamte Gruppe wurde am 18.01.1996 rehabilitiert.

Ehrentafel für die im Jahr 1945 zu Unrecht zum Tode verurteilten Jugendlichen

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