Friedensrichter gesucht

Für die Verwaltungsgemeinschaft Großröhrsdorf/Bretnig-Hauswalde ist die Stelle des ehrenamtlichen Friedensrichters neu zu besetzen. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Interessenten wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Großröhrsdorf. Bewerbungsfrist: 15.05.2015

Bekanntmachung zur Neuwahl Friedensrichter

Für die Verwaltungsgemeinschaft Großröhrsdorf/Bretnig-Hauswalde ist die Stelle des ehrenamtlichen Friedensrichters neu zu besetzen. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Es ist auch vorgesehen, dass gleichzeitig ein Stellvertreter gewählt wird, der dann an Sitzungen der Schiedsstelle teilnimmt und die Aufgaben des Protokollführers erledigt. Die Wahl soll voraussichtlich im Juni 2015 erfolgen. Das Aufgabengebiet des Friedensrichters besteht u.a.im vorgerichtlichen Schlichten von Auseinandersetzungen nachbarschaftlicher Art und soll den Streitparteien die Möglichkeit geben, sich zu einigen. Ferner werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre Schlichtungsverfahren durchgeführt.
Folgende Ausschlussgründe sind gemäß § 4 Sächsisches Schieds-und Gütestellengesetz zu beachten:

1. Der Bewerber muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

2. Bewerber kann nicht sein, wer

  • als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
  •  die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  •  das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.

3. Bewerber kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

4. Bewerber soll nicht sein, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
  • nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
  • für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.

5. Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.

6. Der Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde
schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen.

7. Die Wahl des Friedensrichters und seines Stellvertreters bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes.

Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 15.05.2015 bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz1, 01900 Großröhrsdorf, abzugeben. Weitere Auskünfte und Vorabsprachen mit der Stadtverwaltung (Hauptamt/Ordnungswesen) sind jederzeit möglich.

Kerstin Ternes                                                               Katrin Liebmann
Bürgermeisterin Stadt Großröhrsdorf                       Bürgermeisterin Gemeinde
Gemeinschaftsausschussvorsitzende                     Bretnig-Hauswalde

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf