Für die Verwaltungsgemeinschaft Großröhrsdorf/Bretnig-Hauswalde ist die Stelle des ehrenamtlichen Friedensrichters neu zu besetzen. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Interessenten wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Großröhrsdorf. Bewerbungsfrist: 15.05.2015
Bekanntmachung zur Neuwahl Friedensrichter
Für die Verwaltungsgemeinschaft
Großröhrsdorf/Bretnig-Hauswalde ist die Stelle des ehrenamtlichen
Friedensrichters neu zu besetzen. Die Friedensrichterin oder der
Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch
wiedergewählt werden. Es ist auch vorgesehen, dass gleichzeitig ein
Stellvertreter gewählt wird, der dann an Sitzungen der Schiedsstelle teilnimmt
und die Aufgaben des Protokollführers erledigt. Die Wahl soll voraussichtlich
im Juni 2015 erfolgen. Das Aufgabengebiet des Friedensrichters besteht u.a.im
vorgerichtlichen Schlichten von Auseinandersetzungen nachbarschaftlicher Art
und soll den Streitparteien die Möglichkeit geben, sich zu einigen. Ferner
werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre Schlichtungsverfahren durchgeführt.
Folgende Ausschlussgründe sind gemäß § 4
Sächsisches Schieds-und Gütestellengesetz zu beachten:
1. Der Bewerber muss nach seiner Persönlichkeit
und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
2. Bewerber kann nicht sein, wer
3. Bewerber kann ferner nicht sein, wer
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch
gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
4. Bewerber soll nicht sein, wer
5. Bei ehemaligen Mitarbeitern oder
Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen,
der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder
gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei
Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der
SED-Bezirks und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte
der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern
in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer
diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der
Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter
erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
6. Der Bewerber oder Vorgeschlagene
hat gegenüber der Gemeinde
schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe
nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen.
7. Die Wahl des Friedensrichters und seines Stellvertreters bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes.
Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 15.05.2015 bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz1, 01900 Großröhrsdorf, abzugeben. Weitere Auskünfte und Vorabsprachen mit der Stadtverwaltung (Hauptamt/Ordnungswesen) sind jederzeit möglich.
Kerstin Ternes Katrin
Liebmann
Bürgermeisterin Stadt Großröhrsdorf Bürgermeisterin
Gemeinde
Gemeinschaftsausschussvorsitzende Bretnig-Hauswalde
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf