Eine bedeutende Phase der Stadtentwicklung in Großröhrsdorf neigt sich nun sicher dem Ende zu, die Sanierung des Gebietes „Stadtkern“.
1991 in das Landessofortprogramm
(LSP) und 1994 in das Bund – Länder - Programm „Städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen“ (SEP) aufgenommen, wurden in den letzten 23 Jahren
insgesamt 9,6 Mio. Euro öffentliche Mittel im Sanierungsgebiet eingesetzt, die in
erheblicher Größenordnung durch private Investitionen komplementiert wurden. So
konnten 100 private Baumaßnahmen (1,6 Mio. Euro Gesamtförderrahmen) gefördert
werden. Hinzu kommen 56 Ordnungsmaßnahmen (3,3 Mio. Euro), wie die Sanierung der
Ufermauer, der Ausbau der Schulstraße und der Abbruch des Gebäudes Mühlstraße
1. Außerdem wurden 11 kommunale Baumaßnahmen (3 Mio. Euro) realisiert, wie z. B.
die Sanierung der Kulturfabrik, der Kita Agnesheim und des Rathauses sowie 7 Sicherungsmaßnahmen
(1 Mio. Euro) durchgeführt.
Sämtliche
Zuwendungen aus den Programmen der Städtebauförderung trugen unmittelbar dazu
bei, die Lebens- und Wohnqualität im Stadtkern nachhaltig zu verbessern und führten
zu einer sichtbaren Aufwertung des Gebietes.
Nun ist das
Sanierungsverfahren zum Abschluss zu bringen. Die positiven Ergebnisse der
Sanierung beeinflussen den Bodenwert der im Sanierungsgebiet gelegenen
Grundstücke. Nach Bundesrecht (§ 154 BauGB) ist die Stadt verpflichtet, die
Grundstückseigentümer anteilig zur Refinanzierung der eingesetzten öffentlichen
Fördermittel zu beteiligen – und zwar in Höhe der durch die Sanierung bedingten
Bodenwerterhöhung ihrer Grundstücke (Ausgleichsbetrag).
In den
letzten Tagen wurden alle Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet durch die
Stadtverwaltung über die jeweilige Höhe des Ausgleichsbetrages sowie das
Verfahren schriftlich informiert. Gern steht die Stadtverwaltung auch für
persönliche Gespräche zur Verfügung.
Detaillierte
Informationen zum Verfahren der Erhebung der Ausgleichbeträge finden Sie unter
der Rubrik „Unsere Stadt/ Stadtkernsanierung"
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