Die Abrechnung der Elternbeiträge wird wie folgt vorgenommen:
Die Rückerstattung bzw. fälligen Beträge für Dezember wurden bereits zurücküberwiesen bzw. eingezogen.
Analog wurde mit dem Elternbeitrag im Januar 2021 verfahren. Berechnet wurden nur Beiträge, wenn eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
In der kommenden Woche werden nun auch die Elternbeiträge für den
Februar 2021 erhoben.
Durch die Öffnung der Kindertageseinrichtungen ab dem
15.02.2021 wird der Elternbeitrag im Februar nur zu 50 % berechnet. Dies gilt nur, sofern keine Notbetreuung
im Februar in Anspruch genommen wurde.
Wurde eine Notbetreuung in Anspruch genommen, wird diese zum halben Monatsbetrag hinzugerechnet.
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