Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Stadt Großröhrsdorf
informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise
zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem
Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten
Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese
Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 01. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie
dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt
haben, ändern Sie diesen bis zur ersten Fälligkeit zum 15.02.2025 entsprechend
des neuen Grundsteuerbescheides bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine
Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle (spätestens nach dem
01. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein
SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug
erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf