Gewerbeangelegenheiten

Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Gewerbe sind mitunter sehr formularintensiv und unübersichtlich. Deshalb ist es günstig, Ihre Fragen und Anliegen in diesem Zusammenhang im Ordnungsamt im Rathaus persönlich, telefonisch oder per E-Mail vorzutragen. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Wenn Sie ein Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihres Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltungsleistungen für Sie relevant.

HINWEIS: Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die am 29.12.2009 in Kraft trat, brauchen Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine weitere Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit erfüllt haben.
Im Folgenden Link werden zusammengefasst in Anliegen die Bedingungen für die unterschiedlichen Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen geregelt sind, beschrieben:

Verfahrensnetzwerk "Amt24"

Zuständige Ansprechpartner

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