Urkunden/ Auskünfte

Alle Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle von Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde und Kleinröhrsdorf werden hier beurkundet. Auch die Personenstandsbücher und Akten der ehemaligen Standesämter Bretnig, Hauswalde und Kleinröhrsdorf werden im Standesamt Großröhrsdorf verwaltet. Aus den Einträgen in den Personenstandsbüchern stellt das Standesamt Urkunden oder beglaubigte Abschriften aus oder erteilt Auskünfte.

Urkunden und Auskünfte werden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registerantrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen erteilt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Auskünfte und Urkunden können persönlich oder schriftlich (per Post oder stndsmtgrssrhrsdrfkn-schsnd) angefordert werden. Zum Nachweis der Identität ist der Personalausweis von der Person, welche die Auskunft oder Urkunde anfordert, vorzulegen oder eine Kopie dessen beizulegen.

Bei persönlicher Abholung bitten die Mitarbeiter des Standesamtes um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 035952 / 283-27 bzw. stndsmtgrssrhrsdrfkn-schsnd, um lange Wartezeiten zu vermeiden und zur Klärung, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Es sind alle erheblichen Daten anzugeben, um den Eintrag in den Personenstandsbüchern aufzufinden.

  • Name, Vorname (n), ggf. Geburtsname
  • Datum und Ort des Personenstandfalls (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)
  • Verwendungszweck

Die anfallende Gebühr ist bei persönlicher Vorsprache in bar oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten. Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie einen Gebührenbescheid und nach Eingang der Gebühr wird Ihnen die Urkunde zugeschickt. Dies gilt für die Erteilung von Auskünften gleichermaßen. Gebühren für Amtshandlungen des Standesamts sind in der Zehnten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis – 10. SächsKVZ) geregelt.

Zuständige Ansprechpartner

Beantragung von Urkunden mit Amt24.de

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf