Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Eine
Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Die Anmeldung ist grundsätzlich
persönlich vorzunehmen.
Bei
jeder An- und Ummeldung einer Wohnung ist eine schriftliche Erklärung des
Wohnungsgebers (i. d. R. des Vermieters) zwingend notwendig (siehe
Wohnungsgeberbescheinigung). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Besitzen
Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung
Ihre Hauptwohnung.
Für die
Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes gelten die Vorschriften der Anmeldung
entsprechend.
Ab sofort auch online möglich siehe Punkt
Wohnsitzanmeldung online.
Grundsätzlich vorzulegende
Dokumente:
An- / Ummeldung von Minderjährigen bis zum vollendeten
16. Lebensjahr:
Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer gemeinsamen (Haupt)Wohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Gleiches gilt, wenn der minderjährige Einwohner seinen Hauptwohnsitz von einem Elternteil zum anderen Elternteil verlegt.
Vorzulegende Dokumente:
An- / Ummeldung für Personen, für die ein Pfleger oder
Betreuer bestellt ist:
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde im Original vorzulegen.
An-/ Ummeldung mit Vollmacht:
Wenn
Sie zur An- / Ummeldung nicht persönlich in der Meldebehörde vorsprechen
können, dann können Sie eine Person beauftragen, die An-/ Ummeldung für Sie
vorzunehmen.
Vorzulegende Dokumente:
Hierzu finden Sie folgende Links der Formulare:
Hinweispflichten zur An-/ Ummeldung siehe:·
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf