Sterbefall im Standesamtsbezirk

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, bis spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Folgende Unterlagen sind dem Standesamt vorzulegen:

  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls einen Nachweis über deren Auflösung
  • die Geburtsurkunde
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz (im Allgemeinen der Personalausweis)
  • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod

Individuell können auch noch andere Unterlagen verlangt werden, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Mit der Anzeige können Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen. Es wird für Sie die amtlichen Formalitäten erledigt.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

Zuständige Ansprechpartner

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf