Personalausweis unter 16-Jährige
                  
                  
                                      
                  
                    Personalausweis für Minderjährige
unter 16 Jahren beantragen
Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für
Auslandsreisen benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Ausweisdokument. 
Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten
erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich
anwesend sein. 
 
Zustimmung zur Beantragung
- 
Beide Elternteile müssen der
 Antragsstellung zustimmen, wenn die Elternteile zusammenleben und Ihnen
 die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. 
- Ein Elternteil kann den Antrag
 allein stellen, wenn der andere Elternteil schriftlich sein Einverständnis
 gibt. Nutzen Sie dazu die Einverständniserklärung zur Beantragung (unter
 Optionale Dokumente). Die Echtheit der Unterschrift wird durch die
 Meldebehörde anhand eines Personaldokumentes geprüft. 
- Wenn beide Elternteile getrennt
 leben, darf der Elternteil den Personalausweis beantragen,
 der gemeinsam mit dem Kind lebt. 
- Wenn nur ein Elternteil
 sorgeberechtigt ist, darf dieser Elternteil den Antrag stellen (dabei muss
 der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung
 des Jugendamtes vorgelegt werden). 
- Bei Betreuung oder Pflegschaft
 des Kindes müssen der Gerichtsbeschluss/ die Bestallung (Bestellung
 einer Person zum Vormund) vorgelegt werden.
Vorgehen
Sie müssen den Personalausweis gemeinsam mit dem Kind beantragen. Kinder ab 10
Jahren müssen den Antrag persönlich unterschreiben. Die Aufnahme der
Fingerabdrücke ist ab 6 Jahren verpflichtend.
Benötigte Dokumente
- Geburtsurkunde
 Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit, falls Sie
noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu
Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind.
 
 
- Lichtbild
 Ab 01.05.2025
dürfen nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von hoheitlichen
Dokumenten verwendet werden. Die Stadt Großröhrsdorf ist in der Lage, digitale
Lichtbilder im Zimmer des Einwohnermeldeamtes zu erstellen. Es steht Ihnen aber
dennoch frei, einen Fotografen aufzusuchen. Auch Fotostudios oder Drogerien
bieten digitale Passbilder an. Hier bekommen Sie einen QR-Code, welcher dann
bei uns eingelesen wird. Ausgedruckte Lichtbilder oder selbst erstellte
digitale Lichtbilder dürfen ab 01.05.2025 nicht mehr angenommen werden.
 
 
- Personalausweis
oder Reisepass der Sorgeberechtigten (meist Eltern) 
 
 
- Kinderreisepass/Personalausweis
 oder Reisepass der Minderjährigen (wenn vorhanden) 
Eventuell benötigte Dokumente
- Zustimmungserklärung
 des Elternteils, der bei der
Beantragung nicht dabei ist
- Urkunde über die Bestellung zum
 Vormund bei Vormundschaftsverhältnis zum Kind 
- Personalausweis / Reisepass des
 anderen Elternteils, der bei der Beantragung nicht dabei ist 
- 
Abholungsvollmacht 
 
 Hilfreiche
Infoblätter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html
 
Abholung
Nach einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen können Sie Ihren
Personalausweis abholen. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, dann
nutzen Sie das Formular Abholungsvollmacht. 
Gültigkeitsdauer:
bei Personen bis 24 Jahre:
 sechs Jahre
 
Kosten/Gebühren:
Gebührenbeschreibung:
- 
 bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
- 
 vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
 Die Bezahlung
erfolgt bei der Beantragung.
 
Zahlungsart:
Bar, Girocard, Kreditkarte
                   
                  
                    Zuständige Ansprechpartner
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