Marktangelegenheiten

Für die Bearbeitung von Händlerbegehren ist das Ordnungsamt im Rathaus zuständig. Tragen Sie bitte Ihr Anliegen dort persönlich oder telefonisch vor oder senden Sie eine E-Mail.
Weiterreichende Auskünfte erhalten Sie aus der Marktsatzung und aus der Marktgebührensatzung.

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

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Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf