Hundehaltung

Wenn Sie Hundehalter sind, müssen Sie Ihren Hund bei der Stadtverwaltung anmelden. Jede Änderung in der Hundehaltung ist meldepflichtig. Das betrifft die Anschaffung, Ihren Umzug, den Verkauf oder das Ableben Ihres Hundes. Dabei sind Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und farbliche Zeichnung des Tieres anzugeben. Sobald der Hund ein Alter von 3 Monaten erreicht hat, unterliegt er grundsätzlich der Hundesteuerpflicht. Zur Anmeldung bzw. Abmeldung sprechen Sie bitte in der Finanzverwaltung vor. Eine Hundemarke wird Ihnen dann auf dem Postweg zugestellt. Die An- oder Abmeldung selbst ist kostenfrei.
Kampfhunde unterliegen strengeren Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich oder nehmen Sie Einsicht in die Hundesteuersatzung.
Sollten Sie Fragen haben, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf