Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Gewerbe sind mitunter sehr 
formularintensiv und unübersichtlich. Deshalb ist es günstig, Ihre 
Fragen und Anliegen in diesem Zusammenhang im Ordnungsamt im Rathaus persönlich, 
telefonisch oder per E-Mail vorzutragen. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Wenn Sie ein Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihres 
Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche 
Verwaltungsleistungen für Sie relevant.
HINWEIS: Nach der 
EU-Dienstleistungsrichtlinie, die am 29.12.2009 in Kraft trat, brauchen
 Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine 
weitere Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat 
bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit 
erfüllt haben.
Im Folgenden Link werden zusammengefasst in Anliegen die Bedingungen für die 
unterschiedlichen Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen 
Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen
 geregelt sind, beschrieben:
Gewerbeangelegenheiten, Wochenmarkt
        (035952) 283 - 26
        
        heike.west@grossroehrsdorf.de
      
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