Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen können auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. Beide Elternteile müssen gemeinsam im Standesamt erscheinen.

Folgende Unterlagen sind dem Standesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • gültiger Lichtbildausweis der Eltern


Zuständige Ansprechpartner

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf