eID-Karte für Unionsbürger

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Antragstellung:
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Gebühr:
Die Gebühr für die eID-Karte beträgt 37,00€. Die Gebühr ist bei Beantragung in bar zu entrichten.

Unter www.personalausweisportal.de können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Dienstanbieter können über diese Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.

Zuständige Behörde

Zuständige Ansprechpartner

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf