Die Stadtkernsanierung in Großröhrsdorf und die Ortskernsanierung
in Bretnig-Hauswalde sind erfolgreiche Projekte und im Stadt- sowie Ortsbild
deutlich ablesbar.
Es hat sich das Erscheinungsbild von Straßen und Plätzen verbessert, Gemeinbedarfseinrichtungen wurden saniert, brachgefallene, nicht mehr zu erhaltende Bausubstanzen wurden abgerissen und die Flächen neuen Nutzungen zugeführt. Die baulichen Missstände wurden sichtbar reduziert. Das Stadt- und Ortsbild verschönert sich für jeden sichtbar.
Beide Sanierungsverfahren sind durch Aufhebung der Sanierungssatzungen im Jahr 2018 beendet. Das Jahr 2018 ist von allen Arbeiten zur Gesamtabrechnung der Sanierungsgebiete bei den
Zuwendungsbehörden geprägt werden.
Schließung der Sanierungsverfahren im Jahr 2018 und Erhebung der noch
nicht abgelösten Ausgleichsbeträge per Bescheid
Der
Durchführungszeitraum für die Sanierungsgebiete „Stadtkern“ Großröhrsdorf und
„Ortskern“ Bretnig-Hauswalde endete am 31.12.2017. Anfang des Jahres 2018 wurden die Sanierungssatzungen per Stadtratsbeschluss aufgehoben. Mit
Rechtskraft der Aufhebungssatzungen entstand für die Grundstückseigentümer, die
den Ausgleichsbetrag für ihr Grundstück noch nicht freiwillig, vorzeitig
abgelöst haben, der Ausgleichsbetrag per
Gesetz. Dieser lastet nicht am Grundstück, sondern an der Person des/der
Eigentümer zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Satzungsaufhebung.
Der Ausgleichsbetrag
ist nach der Satzungsaufhebung per Bescheid zu erheben. Die Zahlung wird dann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides an den
Grundstückseigentümer fällig. Die Stadt hat den Gutachterausschuss des
Landkreises Bautzen mit der Erstellung der Einzelgutachten für die noch nicht
abgelösten Grundstücke beauftragt.
Das Jahr 2018 war auch von allen Arbeiten zur Gesamtabrechnung der Sanierungsgebiete bei den
Zuwendungsbehörden geprägt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die
Bescheiderhebung der Ausgleichsbeträge zeitnah erfolgen. Alle
Grundstückseigentümer, deren Ausgleichsbeträge noch nicht abgelöst sind,
richten sich bitte darauf ein, dass die Bescheide zugestellt werden.
Für Ihre Fragen
stehen Ihnen die zuständigen Bearbeiter Stadtverwaltung Großröhrsdorf und die
Sanierungsbeauftragten gern zur Verfügung. Bitte sprechen Sie die Bauverwaltung
oder die Finanzverwaltung an.
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283-60
(035952) 283-61
E-Mail
Rathausplatz1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283-20
(035952) 283-53
E-Mail
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf