Städtebauförderung

Die Stadtkernsanierung in Großröhrsdorf und die Ortskernsanierung in Bretnig-Hauswalde sind erfolgreiche Projekte und im Stadt- sowie Ortsbild deutlich ablesbar.

Es hat sich das Erscheinungsbild von Straßen und Plätzen verbessert, Gemeinbedarfseinrichtungen wurden saniert, brachgefallene, nicht mehr zu erhaltende Bausubstanzen wurden abgerissen und die Flächen neuen Nutzungen zugeführt. Die baulichen Missstände wurden sichtbar reduziert. Das Stadt- und Ortsbild verschönert sich für jeden sichtbar.

Beide Sanierungsverfahren sind durch Aufhebung der Sanierungssatzungen im Jahr 2018 beendet. Das Jahr 2018 ist von allen Arbeiten zur Gesamtabrechnung der Sanierungsgebiete bei den Zuwendungsbehörden geprägt werden.

Schließung der Sanierungsverfahren im Jahr 2018 und Erhebung der noch nicht abgelösten Ausgleichsbeträge per Bescheid

Der Durchführungszeitraum für die Sanierungsgebiete „Stadtkern“ Großröhrsdorf und „Ortskern“ Bretnig-Hauswalde endete am 31.12.2017. Anfang des Jahres 2018 wurden die Sanierungssatzungen per Stadtratsbeschluss aufgehoben. Mit Rechtskraft der Aufhebungssatzungen entstand für die Grundstückseigentümer, die den Ausgleichsbetrag für ihr Grundstück noch nicht freiwillig, vorzeitig abgelöst haben, der Ausgleichsbetrag per Gesetz. Dieser lastet nicht am Grundstück, sondern an der Person des/der Eigentümer zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Satzungsaufhebung.

Der Ausgleichsbetrag ist nach der Satzungsaufhebung per Bescheid zu erheben. Die Zahlung wird dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides an den Grundstückseigentümer fällig. Die Stadt hat den Gutachterausschuss des Landkreises Bautzen mit der Erstellung der Einzelgutachten für die noch nicht abgelösten Grundstücke beauftragt.
Das Jahr 2018 war auch von allen Arbeiten zur Gesamtabrechnung der Sanierungsgebiete bei den Zuwendungsbehörden geprägt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Bescheiderhebung der Ausgleichsbeträge zeitnah erfolgen. Alle Grundstückseigentümer, deren Ausgleichsbeträge noch nicht abgelöst sind, richten sich bitte darauf ein, dass die Bescheide zugestellt werden.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die zuständigen Bearbeiter Stadtverwaltung Großröhrsdorf und die Sanierungsbeauftragten gern zur Verfügung. Bitte sprechen Sie die Bauverwaltung oder die Finanzverwaltung an.

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