Sanierungsgebiet "Ortskern" Bretnig-Hauswalde

Eckdaten
Endabrechnung
Fotodokumentation
Gebietsabrechnung
Löschung Sanierungsvermerke
Gebietsgröße: 18,71 ha
Förderprogramm: Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Durchführungszeitraum: 1995 - 31.12.2017
VU-Beschluss: 06.10.1995 / Änderunge vom 06.11.1995
Satzungsbeschluss: 04.06.1996
Genehmigung der Satzung: 27.11.1996
Beschluss 1. Änderungssatzung 10.12.2002
Beschluss 2. Änderungssatzung 27.03.2008
Förderrahmen: 3.648 Mio. Euro
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19 Jahre Sanierungsgebiet „Ortskern“ in der Gemeinde Bretnig-Hauswalde
Information für die Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet
 

Die Ortskernsanierung in Bretnig-Hauswalde ist ein erfolgreiches Projekt und im Ortsbild deutlich ablesbar. Es umfasst eine Fläche von 18,7 ha. Neben den Zuwendungsgebern Bund und Freistaat Sachsen haben die Gemeinde Bretnig-Hauswalde und Sie als Grundstückseigentümer durch den Einsatz eigener finanzieller Mittel wesentlich dazu beigetragen. Der Förderrahmen beträgt 3,65 Mio €. Mit 1 € Fördermittel wurden 8 € Folgeinvestitionen durchgeführt, so dass mit ca. 30 Mio € das Ortsbild der Gemeinde aufgewertet wurde.
Es hat sich das Erscheinungsbild von Straßen und Plätzen verbessert, Gemeinbedarfseinrichtungen wurden saniert, brachgefallene, nicht mehr zu erhaltende Bausubstanzen wurde abgerissen und die Flächen neuen Nutzungen zugeführt. Die baulichen Missstände wurden sichtbar reduziert.
Anhand von Fotos und Beschreibungen in den nächsten Ausgaben des Rödertal-Anzeigers möchten wir Ihnen den Zustand vom Beginn der Ortskernsanierung wieder in Erinnerung rufen und einzelne Maßnahmen noch einmal vorstellen. Mit dieser Ausgabe erhalten Sie einen „Einstieg“ in die umfangreiche Materie der Abrechnung von Sanierungsgebieten.
Auch erste Fragen von Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet könnten damit schon beantwortet werden. In den Grundbüchern der Grundstücke im Sanierungsgebiet steht ein von Amts wegen eingetragener Sanierungsvermerk. Dieser wurde nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes und der Rechtsverbindlichkeit der Sanierungssatzung eingetragen.
Die erste Sanierungssatzung wurde vom Gemeinderat Bretnig-Hauswalde am 04.06.1996 beschlossen und zum 14.12.1996 wirksam. Weitere Änderungen der Sanierungssatzung erfolgten per Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2002 und 27.03.2008. Beide Beschlüsse beinhalteten die Erweiterungen des ursprünglich festgelegten Sanierungsgebietes. Es besteht nunmehr in den Grenzen, wie in der Grafik dargestellt.

Ortskern

Alle Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet sind hierüber informiert. Allerdings könnte das Gesamtprojekt im Laufe der Jahre in den Hintergrund getreten sein.
Die Gemeinde Bretnig-Hauswalde nutzte das Bund-Länder-Programm: „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“. Dieses Programm wird seit dem Jahr 2010 nicht mehr mit neuen Fördermitteln ausgestattet, so dass die Beendigung der Förderung dadurch hervorgerufen wird.
In den nächsten Jahren steht der Abschluss des Sanierungsgebietes auch in Bretnig-Hauswalde bevor. Die gesetzlich vorgeschriebene Abrechnung des Gebietes und die Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen sind die nächsten Aufgaben, die damit in Verbindung stehen. Bretnig-Hauswalde ist in dieser Hinsicht kein Einzelfall, denn mit dieser Problematik haben sich derzeit rund 200 Städte und Gemeinde in Sachsen, in denen Sanierungsgebiete in den zurückliegenden Jahren erfolgreich um- und neu gestaltet wurden, auseinanderzusetzen.
Die Kommunen sind nach dem Bundesbaugesetzbuch und nach der Sächsischen Gemeindeordnung verpflichtet, die Abrechnung der Sanierungsgebiete vorzunehmen und die Auswirkungen der Sanierung auf die Entwicklung der Grund- und Bodenwerte zu untersuchen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in Bretnig-Hauswalde, voraussichtlich zum 31.12.2017, werden in den kommenden Wochen die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet „Ortskern“ durch den Gutachterausschuss des Landkreises Bautzen gutachterlich festgestellt. Der Gutachterausschuss ist nach dem Bundesbaugesetzbuch das hierfür zuständige öffentliche Gremium und wurde von der Gemeinde dazu entsprechend beauftragt.
 
Die in dem bald vorliegenden Gutachten festgestellten Wertsteigerungen sind die Grundlage für die Erhebung der Ausgleichsbeträge, welche von den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet zu entrichten sind.
Die Gemeinde Bretnig-Hauswalde hat hier keinen Handlungsspielraum. Ein pauschaler Verzicht auf die Erhebung ist nur bei festgestellten Bagatellwerten gesetzlich eingeräumt und ist nach dem jetzt schon vorliegenden  Zwischenstand in Bretnig-Hauswalde voraussichtlich nicht zu erwarten. Sollte die Gemeinde dennoch die Erhebung der Ausgleichsbeträge nicht vornehmen, so wäre das sogar mit der Konsequenz einer möglichen vollständigen Rückforderung der gewährten Fördermittel verbunden. Die finanziellen Risiken wären immens und für die Gemeinde nicht zu verkraften.
Aufgabe der Verwaltung ist es, die ermittelten Wertveränderungen auf der Grundlage des Gutachtens  den Grundstückseigentümern transparent zu vermitteln und mit dem Gemeinderat die Rahmenbedingungen zur Erhebung festzulegen. Denn schließlich gehört es auch zu unseren Pflichten, unbillige Härten weitestgehend einzuschränken oder zu vermeiden.
Zur Höhe der tatsächlichen Wertsteigerungen können erst dann konkrete Angaben gemacht werden, wenn das Gutachten verbindlich schriftlich vorliegt. Damit rechnet die Verwaltung in den nächsten Wochen. Auch Schätzungen, Vergleiche oder Beispiele anderer Städte anzuführen, ist nicht sachgerecht. Die Ermittlung hängt ganz entscheidend von der Ausgangssituation in Bretnig-Hauswalde, den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und der individuellen Situation in der Gemeinde ab.
Sobald das Gutachten vorliegt, wird die Verwaltung seine Auswertung bearbeiten und der Gemeinderat die Abschlusserklärung zum Sanierungsgebiet beschließen. In dieser Erklärung enthalten sind die Festlegungen der letzten baulichen Maßnahmen im Sanierungsgebiet, der Rahmenbedingungen für die Ablösung der Ausgleichsbeträge für die Grundstückseigentümer und der Zeitpunkt für die Schließung des Sanierungsgebietes. Dieser Beschluss wird voraussichtlich im Oktober/November 2015 möglich sein.
Unmittelbar im Anschluss daran wird die Verwaltung das konkrete Gespräch mit den Grundstückseigentümern suchen, sie umfassend zu den individuellen Bedingungen an Ihrem Grundstück informieren, aufklären und den weiteren Ablauf sowie Handlungsspielräume aufzeigen. Letztere sollen die Ausschöpfung aller Möglichkeiten der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichbeträge betreffen.
Die mit Realisierung der Ablösebeträge eingenommenen Mittel werden benötigt, um die vom Gemeinderat festgelegten letzten Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortskern“ Bretnig-Hauswalde finanzieren zu können.
Die Verwaltung geht fest davon aus, dass es im gemeinsamen Interesse der Gemeinde und der Grundstückseigentümer liegt, die eingenommenen Mittel für Investitionen im Sanierungsgebiet „Ortskern“ Bretnig einzusetzen. Alternativ kommt die Erhebung der Ausgleichsbeträge nach Abschluss des Sanierungsgebietes im Jahr 2017 per Bescheid in Betracht. Dann besteht jedoch nach derzeitigem Sachstand das hohe Risiko, dass die von den Grundstückseigentümern eingenommenen Mittel an den Zuwendungsgeber abgeführt werden müssen. Das wollen wir genauso vermeiden, wie eine mögliche Rückforderung von Fördermitteln.
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass wir voraussichtlich im IV. Quartal 2015 mit konkreten Informationen auf jeden einzelnen Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zugehen und Sie sich mit der Frage der Ablösung von Ausgleichsbeträgen beschäftigen müssen.
Wir versichern Ihnen, für alle Beteiligten eine machbare Lösung zu suchen, denn schließlich möchten auch wir dieses große Projekt gemeinsam erfolgreich zum Abschluss bringen.

Private Baumaßnahmen

Bischofswerdaer Straße 18/20

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Bischofswerdaer Straße 34

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Bischofswerdaer Straße 38

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Am Klinkenplatz 4

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Baumaßnahmen für den Gemeinbedarf

Hofescheune

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Rückbau nicht mehr notwendiger Wirtschaftsgebäude/Industriebrachen

Brauerei, Am Klinkenplatz 5

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Mühlberg 3

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Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch

Die Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch ist für das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ Großröhrsdorf inzwischen erfolgt. Leider werden die betroffenen Grundstückseigentümer vom Grundbuchamt nicht direkt informiert.
Daher informiert die Stadtverwaltung Großröhrsdorf die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet über die Nummern ihrer Grundbuchblätter, in denen der Sanierungsvermerk durch das Grundbuchamt gelöscht, oder anderweitig durch eine in der Vergangenheit beantragte Löschung bereits gestrichen ist.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zu prüfen, ob alle ihre Grundbuchblattnummern in der beigefügten Tabelle aufgeführt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet die Stadtverwaltung Großröhrsdorf um Rückmeldung unter der Telefonnummer 035952/28328 oder 035952/28318. Wir prüfen auf Ihren Hinweis, ob die Löschung der Sanierungsvermerke dann seitens der Stadt Großröhrsdorf beim Grundbuchamt noch separat beantragt werden muss.

Löschung Sanierungsvermerke im Grundbuch Bretnig und Hauswaldezoom

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf