Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.
Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:
Leiterin Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
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Leiterin Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
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Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5
Baugesetzbuch (BauGB)
Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde
ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung
nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung,
Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen
werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt
Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur
Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen
Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem
zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Ternes
Bürgermeisterin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Leiterin Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf