Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.
Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:
Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Steinstraße“
Der
Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2022
folgenden Beschluss gefasst:
Der
Stadtrat Großröhrsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung
Steinstraße“. Ziel und Zweck der Planung ist für den Geltungsbereich
Wohnbebauung zu ermöglichen.“
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Steinstraße“ sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sechs
Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Es
wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt. Daher wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der
Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der
Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf billigte den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung
Steinstraße“ in seiner Sitzung am 28.02.2023 und bestimmte ihn zur Offenlage.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Steinstraße“, bestehend aus Planzeichnung,
den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand:
27.01.2023 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar
vom 20. März 2023
bis einschließlich 21. April 2023
zu den Zeiten
Montag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung
Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1
BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche
Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während dieser
Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich und
zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung,
vorgebracht werden.
Gemäß
§ 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von
Bedeutung ist.
Ein Antrag gemäß
§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Stefan Schneider
Bürgermeister
Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet
Siedlung Westteil“, Teilaufhebung
Rechtskräftige Bebauungspläne
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:
Leiterin Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Rechtskräftige Außenbereichssatzungen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Leiterin Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Öffentliche Bekanntmachung
über die Aufstellung und Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3
Abs. 1 BauGB)
zur 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes
Der
Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2021
die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen und
in seiner Sitzung am 27.09.2022
den Vorentwurf gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Im
Vorentwurf der 3. Änderung des FNP mit Stand 09.06.2022 werden 15
Änderungstatbestände zusammengefasst. Die einzelnen Änderungstatbestände sind
kleinräumig und in einzelnen Planausschnitten gekennzeichnet. Gleichzeitig
wurde die Begründung aktualisiert, z. B. Bevölkerungsprognose und Bauflächenbedarfsprognose.
Der
Vorentwurf der 3. Änderung Änderung des FNP bestehend aus Planzeichnung (Teil
A) und der Begründung (Teil B), Bearbeitungsstand: 09.06.2022 liegt für die
Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar
vom 14. November
2022 bis einschließlich 16. Dezember 2022
zu den Zeiten
Montag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung
Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1
BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche
Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/index.php
und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während dieser
Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich und
zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung,
vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von
Bedeutung ist.
Ein Antrag gemäß
§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Schneider
Bürgermeister
Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5
Baugesetzbuch (BauGB)
Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde
ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung
nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung,
Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen
werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt
Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur
Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen
Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem
zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Ternes
Bürgermeisterin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Leiterin Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf