Bauleitplanung der Stadtverwaltung

Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.

Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:

Bebauungspläne
Satzungen
Flächennutzungsplan

Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Steinstraße“

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat Großröhrsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Steinstraße“. Ziel und Zweck der Planung ist für den Geltungsbereich Wohnbebauung zu ermöglichen.“

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Steinstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt. Daher wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf billigte den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Steinstraße“ in seiner Sitzung am 28.02.2023 und bestimmte ihn zur Offenlage.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Steinstraße“, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand: 27.01.2023 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar

vom 20. März 2023 bis einschließlich 21. April 2023

zu den Zeiten

Montag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung, vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stefan Schneider
Bürgermeister

B-Plan Steinstraße

Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siedlung Westteil“, Teilaufhebung


Rechtskräftige Bebauungspläne

 
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:

Gangfuß, Dorit

Leiterin Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gangfuß, Dorit

Leiterin Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail

3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit
(gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen und in seiner Sitzung am 27.09.2022 den Vorentwurf gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Im Vorentwurf der 3. Änderung des FNP mit Stand 09.06.2022 werden 15 Änderungstatbestände zusammengefasst. Die einzelnen Änderungstatbestände sind kleinräumig und in einzelnen Planausschnitten gekennzeichnet. Gleichzeitig wurde die Begründung aktualisiert, z. B. Bevölkerungsprognose und Bauflächenbedarfsprognose.

Der Vorentwurf der 3. Änderung Änderung des FNP bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil B), Bearbeitungsstand: 09.06.2022 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar

vom 14. November 2022 bis einschließlich 16. Dezember 2022

zu den Zeiten

Montag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/index.php und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung, vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schneider
Bürgermeister

3. Änderung Flächennutzungsplan Vorentwurfzoom
3. Änderung Flächennutzungsplan Vorentwurf

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großröhrsdorf

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Ternes                                                                                                                                         
Bürgermeisterin

Flächennutzungsplanzoom
Flächennutzungsplan

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gangfuß, Dorit

Leiterin Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf