Durch die Sächsische Staatsregierung wurde am 11.12.2020 die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, die am Montag, dem 14. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Weiter Informationen:
NEU: SächsCoronaSchVO (Verordnung vom 11. Dezember 2020)
Harter Lockdown für Schule und Kita beschlossen
Ab Montag, 14.12.2020 bis einschließlich 08. Januar 2021 wird für alle Schulen im Freistaat
Sachsen häusliche Lernzeit geplant und Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen gehen in den Notbetrieb. Die beiden Tage 21.
und 22. Dezember bleiben, wie bereits veröffentlicht, für Schülerinnen und Schüler zusätzliche Ferientage.
Liste zur systemrelevanter Berufsgruppen zur Notbetreuung für Eltern in Kita und Hort ab
14.12.2020:
Liste Notbetreuung
Zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit ist das folgende
Antragsformular auszufüllen und der Schule oder der Einrichtung der
Kindertagesbetreuung
vorzulegen:
Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf diesen Seiten
www.landkreis-bautzen.de/coronavirus
Hier finden Sie ebenfalls alle Fragen und Antworten des Landratsamtes.
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