LEADER-Fördermittel: 0,93 Mio. € für Projekte in der Westlausitz

Die Region Westlausitz startet den zweiten Aufruf für Fördermittel aus dem europäischen LEADER-Programm. Bis zum 13. Oktober 2025 können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen ihre Ideen einreichen, um von der finanziellen Unterstützung in Höhe von 0,93 Mio. € zu profitieren.

Wer kann sich bewerben und wofür gibt es Geld?
Die Fördermittel sind für eine Vielzahl von Projekten gedacht, die die ländliche Entwicklung in der Westlausitz voranbringen. Dazu gehören Vorhaben in den Bereichen
- Wohnen
- Wirtschaft
- Kultur und Tourismus
- Natur und Umwelt
- Medizinische Versorgung sowie
- Stärkung des Miteinanders und des Ehrenamts.
Zusätzlich stehen 100.000 € speziell für Projekte im Bereich Aquakultur und Fischerei bereit.

So funktioniert die Bewerbung
Das LEADER-Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Fördersätze liegen je nach Projektart und Antragsteller zwischen 30 % und 80 %. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt zwischen 50.000 € und 100.000 €.
Der Koordinierungskreis der Region wählt die besten Projekte am 24. Oktober 2025 aus. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden anschließend über das Ergebnis informiert.
Es empfiehlt sich, vor Einreichung von Unterlagen eine kostenlose Beratung beim Regionalmanagement (Telefon: 03528-41961046, E-Mail: regionalmanagement@region-westlausitz.de) wahrzunehmen.
Alle wichtigen Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Westlausitz unter www.region-westlausitz.de in der Rubrik „Aufrufe“.

Welche Kommunen gehören zur Westlausitz?
Die Region umfasst 13 Städte und Gemeinden: Arnsdorf, Bischofswerda, Burkau, Elstra, Frankenthal, Großharthau, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ohorn, Pulsnitz (mit Ausnahme der Ortsteile Oberlichtenau, Friedersdorf und Friedersdorf-Siedlung), Rammenau, Steina und Wachau. Wichtig zu beachten ist, dass in den Städten Bischofswerda, Großröhrsdorf und Pulsnitz investive Maßnahmen, wie beispielsweise Bauvorhaben, ausschließlich in den ländlichen Ortsteilen und nicht im städtischen Kerngebiet gefördert werden.

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf