Auslage des Vorentwurfes der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord 1"

Vom 16. Juni bis einschließlich 18. Juli 2025 liegt der Vorentwurf zur öffentlichen Einsicht im Rathaus aus.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Großröhrsdorf

über die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat am 27.06.2023 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Am 27.05.2025 hat der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf den Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gebilligt.

Ziel der vorliegenden 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die perspektivische Eigenentwicklung von Gewerbebetrieben unter Sicherung der verkehrlichen und technischen Erschließung sowie der damit verbundenen Umweltbelange zu schaffen. Die 8. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nord 1 umfasst neben Erweiterungsflächen im Umfang von ca. 30 ha auch Flächen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans, für die die planungsrechtlichen Vorschriften geändert werden. Die 8. Änderung des Bebauungsplans ersetzt vollständig alle bisherigen Teil- und Gesamtänderungen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt.

In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ in der Fassung vom 17.04.2025 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C-1), für die Dauer eines Monats in der Stadt Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar

vom 16. Juni bis einschließlich 18. Juli 2025

während der folgenden Dienstzeiten:

Montag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Großröhrsdorf https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Übersichtslageplan Geltungsbereich des Bebauungsplans
Übersichtslageplan Geltungsbereich des Bebauungsplans

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf