Vom 16. Juni bis einschließlich 18. Juli 2025 liegt der Vorentwurf zur öffentlichen Einsicht im Rathaus aus.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Großröhrsdorf
über die Aufstellung der 8. Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der
Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat am 27.06.2023 die Aufstellung der 8.
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen. Am 27.05.2025 hat der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf den
Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“
gebilligt.
Ziel
der vorliegenden 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ ist es,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die perspektivische
Eigenentwicklung von Gewerbebetrieben unter Sicherung der verkehrlichen und
technischen Erschließung sowie der damit verbundenen Umweltbelange zu schaffen.
Die 8. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nord 1 umfasst neben
Erweiterungsflächen im Umfang von ca. 30 ha auch Flächen innerhalb des
rechtskräftigen Bebauungsplans, für die die planungsrechtlichen Vorschriften
geändert werden. Die 8. Änderung des Bebauungsplans ersetzt vollständig alle bisherigen
Teil- und Gesamtänderungen.
Der
räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt.
In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der
Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ in der Fassung vom 17.04.2025 bestehend aus
Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung
(Teil C-1), für die Dauer eines Monats in der Stadt Großröhrsdorf, Rathausplatz
1, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar
vom 16. Juni bis
einschließlich 18. Juli 2025
während der folgenden Dienstzeiten:
Montag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr.
In
diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und
Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten
und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift
vorzubringen.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der
Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der
Internetseite der Stadt Großröhrsdorf https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ innerhalb des
genannten Zeitraumes einsehbar.
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf