Die LEADER-Region Westlausitz hat am 05.01.2026 den ersten Aufruf für das LEADER-Budget 2026 gestartet. Bis zum 02.03.2026 haben z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit, ihre Projekte beim Regionalmanagement einzureichen und sich um eine finanzielle Unterstützung aus dem Fördertopf von insgesamt 0,97 Mio. € zu bewerben.
Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Vorhaben, darunter Projekte
in den Bereichen privates Wohnen, Wirtschaft, Tourismus, medizinische
Versorgung, Kulturgut und traditionelles Handwerk sowie Natur und Umwelt.
Zusätzlich stehen 100.000 € für Projekte im Bereich Aquakultur und Fischerei
zur Verfügung.
Das LEADER-Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als
Anteilsfinanzierung. Die Fördersätze variieren je nach Projektart und
Antragsteller zwischen 30 % und 70 %, die maximale Fördersumme liegt zwischen
50.000 € und 100.000 €.
Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt im April 2026 durch den
Koordinierungskreis, das Entscheidungsgremium der Region. Im Anschluss werden
alle Antragsteller über das Ergebnis informiert. Erfolgreiche Antragsteller
können dann in einem zweiten Schritt den Förderantrag beim Landratsamt Bautzen
einreichen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt das
Regionalmanagement allen Antragstellern eine vorherige Beratung (Telefon:
03528-41961046, E-Mail: regionalmanagement@region-westlausitz.de). Ausführliche
Informationen zum LEADER-Projektaufruf sowie die Antragsunterlagen finden Sie
auf der Website der Westlausitz (www.region-westlausitz.de) unter der Rubrik „Aufrufe“.
Welche Kommunen gehören zur Westlausitz?
Die LEADER-Region Westlausitz erstreckt sich über 13 Städte und
Gemeinden: Arnsdorf, Bischofswerda, Burkau, Elstra, Frankenthal, Großharthau,
Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ohorn, Pulsnitz (mit Ausnahme der Ortsteile
Oberlichtenau, Friedersdorf und Friedersdorf-Siedlung), Rammenau, Steina und
Wachau. Wichtig zu beachten ist, dass in den Städten Bischofswerda,
Großröhrsdorf und Pulsnitz investive Maßnahmen, wie beispielsweise Bauvorhaben,
ausschließlich in den ländlichen Ortsteilen und nicht im städtischen Kerngebiet
gefördert werden.
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf